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Eisenbahnrecht |
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Beispiele:
Allgmeines Eisenbahnrecht
Entgeltregulierung, Privatbahnen
Nicht: Fahrgastrechte wegen Verspätung des Zuges
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Gewährleistung des Staates
Der
Staat ist nach Art. 87e GG verpflichtet, ein funktionierendes
Eisenbahnwesen zu gewährleisten. Art. 87e Absatz 4 GG lautet: "Der
Bund gewährleistet, daß dem Wohl der Allgemeinheit,
insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des
Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren
Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den
Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird."
Gesetze
Zum Beispiel: Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG),
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), Eisenbahnkreuzungsgesetz
(EKrG), Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG),
Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz (BEZNG),
Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz (BEVVG mit den Aufgaben
des EBA), Eisenbahn-Sicherheitsverordnung (ESiV) u.v.m.
Fachaufsätze
Hier geht es zur Publikationsliste.
Wüstenberg, ... (folgt in 2021/2022).
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Links
Eisenbahnrecht unter Wikipedia.
Eisenbahnrecht unter Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Offenbach am Main, 25.02.2021
Copyright obiges Foto: pixabay.com/de
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