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Auswahl
Eine Auswahl der jüngsten der insgesamt rund 150
Beiträge. Es handelt sich um rechtliche, nicht um z.B. medizinische.
Zum Umweltrecht:
AUR 2020, 407 ff.: Berliner Tierschutzverbandsklagegesetz.
LMuR 2020, 209 ff.: Einweggetränkeverpackungen in der Systembeteiligung.
GewArch 2020, 241 ff.: Betriebsverbot wegen Corona-Pandemie.
RRa 2020, 106 ff.: Innerdeutsche Einreiseverbote wegen Corona-Pandemie.
AbfallR 2020, 83 ff.: Die Entscheidungspraxis der Zentralen Stelle Verpackungsregister betreffend die Systembeteiligungspflicht.
EuZW 2019, 633 ff.: Neue Unternehmerpflichten nach der Einwegplastik-Richtlinie.
AbfallR 2019, 30 ff.: Wer ist der Vorvertreiber des Herstellers von Serviceverpackungen?
ThürVBl. 2019, 55 ff.: Der böse Hund im Wolf – Abschuss frei?
ZStV 2018, 232 ff.: Der satzungsgemäße Zweck der
naturschutzrechtlichen Vereinigung.
Zum öffentl. Personenverkehr:
GewArch 2020, 8 ff. / 55 ff.: Der ruhende Taxiverkehr in Unruhe -- Teil I und Teil II.
NVwZ 2019, 1482 ff.: Gebot des Bereitstellens auf Taxiständen verfassungswidrig?
NZV 2019, 511 ff.: Gemeingebrauch von Privatstraßen.
NZV 2019, 76 ff.: Taxiverkehr ohne Straßenverkehrsrecht?
Zitierweise:
RdTW 2016,
292 ff. = Zeitschrift "Recht der Transportwirtschaft", Jahrgang 2016,
Fachaufsatz beginnt auf Seite 292 und erstreckt sich über die
fortfolgenden Seiten.
Abkürzungen:
AbfallR = Abfallrecht
AUR = Zeitschrift für Agrar- und Umweltrecht
EuZW = Zeitschrift für Europäisches Wirtschaftsrecht
GewArch = Gewerbearchiv
LMuR = Lebensmittel & Recht
NVwZ = Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
NZV = Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
RRa = Reise-Recht aktuell
ThürVBl. = Thüringer Verwaltungsblätter
ZStV = Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen
f. = folgende
ff. = fortfolgende
Liste deutscher juristischer Fachzeitschriften.
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Österreichische Nationalbibliothek
Schweizerische Nationalbibliothek
Eine
Urteilsanmerkung wird in der Regel unmittelbar im Anschluss an die
mit ihr
besprochene Gerichtsentscheidung abgedruckt. Die Gerichtsentscheidung
zeigt den Ist-Zustand auf; die Rechtsprechung ergeht im Namen des
Volkes und „gilt“. Die Urteilsanmerkung zeigt den
vom Autor
vorgestellten Soll-Zustand auf. Der Autor legt dar, weshalb
die Gerichtsentscheidung richtig oder eben falsch ist. Die
Urteilsanmerkung dient dem Vergleich. Ein künftiger Rechtsanwender
hat den Vorteil, sich bei Bedarf Pro und Contra anzusehen und eine
informierte Entscheidung/Rechtsauffassung zu treffen/bilden. Für
den mit der besprochenen
Gerichtsentscheidung abgeschlossenen Fall hingegen bringt
die Anmerkung nichts mehr.
Offenbach am Main, 20.01.2021
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