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ÜSTENBERG

Kanzlei für Wirtschafts- und Naturschutzrecht




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RA Dirk Wüstenberg
 

 
 
Beratung & Ziele 
 
In Sachen Umweltrecht i.w.S. gibt es für Unternehmen vier typische Situationen juristischer Auseinandersetzungen:
1. Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt (Behördenentscheidung),
2. Klage zwischen zwei Unternehmen (Zivilgerichtsverfahren),
3. Abwehr der Forderungen einer Umweltschutzvereinigung (außergerichtlich oder gerichtlich),
4. Rechtsgutachten (Publikation) über bestimmte Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung.
 
In Sachen Umweltrecht i.w.S. gibt es für einen Verein vier Möglichkeiten, sich zu betätigen:
1. Der Verein klagt gegen einen Verwaltungsakt (Behördenentscheidung).
2. Der Verein stellt betreffend eine Rechtsverordnung eines Bundeslandes (Beispiel Wolfsverordnung) einen Antrag auf Normenkontrolle (Gesetzgebung eines Landesministeriums).
3. Der Verein bringt sich im Rahmen eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens ein (Lobbyismus).
4. Der Verein trägt Fach- und Sachliteratur für die Vereinsbibliothek zusammen, welche für die Beteiligung an Behörden- und Gerichtsverfahren ohnehin benötigt wird. Vereine können bekanntlich nur dann sinnvoll beraten und klagen, wenn sie über eine gute Expertise verfügen.
 
 
RA Dirk Wüstenberg berät und vertritt Unternehmen und Vereine.
Geboren 1970 in Niedersachsen, Abitur in Frankfurt a.M.
1990-1999 Jura-Studium in Passau, Shanghai, München, Referendariat in Ingolstadt, München, Mumbai, 1999 Zweites Examen in München, Zulassung als Rechtsanwalt in 08/1999, seit 1994 publizierend (Liste).
 
1999-heute: Kanzlei in Offenbach a.M.
 
1999-2017 Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Internet (Fachanwalt für IT-Recht 2007-2018).
2013-2021 Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Recht des unlauteren Wettbewerbs (UWG).
 
2018-heute Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Naturschutzrecht oder Tierschutzrecht.
 


 

 
RA Dirk Wüstenberg
 
 
 
Es bestehen keine Interessenkonflikte. Sollte die Kanzlei in Ihrer Angelegenheit bereits die Gegenseite anwaltlich vertreten, ist die Annahme des Mandats ausgeschlossen. Ansonsten gibt es keine Ausschlusskriterien.
 
Mitglied im IDUR e.V. (Informationsdienst Umweltrecht e.V.),
Mitglied im DAV e.V. (Deutscher Anwaltverein e.V.).
 
 
Offenbach a.M., 16.03.2024