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ÜSTENBERG

Kanzlei für Handelsrecht und Umweltrecht




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Lieferkettenrecht
 

 
 
Beispiele:
 
     Widerspruch und Klage von Unternehmen
 
     Rechte von Umweltschutzvereinigungen
 
     Rechtsgutachten
 
     Foto: Frachtschiff in der Lieferkette.
 
Rechtsanwälte für Lieferkettenrecht
...gibt es wenige. Die Lieferkettengesetze gibt es erst seit recht kurzer Zeit. Gerichtsverfahren gibt es bisher so gut wie keine.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK; kurz: BMWi) informiert über die Rohstoffstrategie und die Lieferketten als Bestandteil der „Industrie" mit dem Unterpunkt „Rohstoffe und Ressourcen" hier. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) schreibt über Lieferketten hier.
Die Kanzlei Wüstenberg bietet an, Rechtsgutachten zu erarbeiten sowie für Unternehmen oder Vereinigungen gegen behördliche Anordnungen etc. Rechtsmittel einzulegen (Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren bzw. Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren).
 
 
Gesetze
Die Rechtslage wird im Wesentlichen bestimmt durch drei zentrale Gesetze: das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die EU-Konfliktmineralienverordnung (VO (EU) 2017/821 und die EU-Holzhandelsverordnung (VO (EU) 995/2010. Ein allgemeines EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist in Bearbeitung, jedoch noch nicht verabschiedet worden (EU-Lieferketten-Richtlinie =
bisher bloß ein Entwurf „Richtlinie zur Regelung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette" (EU-Lieferkettengesetz)Presse vom Februar 2024 ). Unter anderem geht es um ein Verbot der Zwangsarbeit. Darüber hinaus könnte es bald eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie) geben.
 
Unterseiten:
 
   Unterseite 
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)  bzgl. Menschenrechte und Umweltschädigungen.
   Unterseite EU-Entwaldungsverordnung 2023/1115  bzgl. Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz.
   Unterseite EU-Konfliktmineralienverordung 2017/821  bzgl. Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze, Gold.
 
 
a)
 Deutsches Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG). § 3 Absatz 1 Satz 1 LkSG bestimmt: „Unternehmen sind dazu verpflichtet, in ihren Lieferketten die in diesem Abschnitt festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden." Die Vorschrift betrifft alle Produkte und bezieht sich hierbei ausschließlich auf Menschenrechte und Umweltschädigungen.
 Wikipedia Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Das deutsche LkSG dürfte demnächst aufgrund einer EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie aktualisiert werden (müssen). Vielleicht in 2025.
§ 19 Absatz 1 Satz 1 LkSG lautet: "Für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung nach diesem Abschnitt ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig." Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seinen Sitz in Eschborn, hier konkret die Außenstelle in Borna. Borna liegt südlich von Leipzig.

 
 

b)
 Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen (EU-HolzhandelsVO = EU-Holzhandelsverordnung).
 Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz -- HolzSiG)
 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 607/2012 der Kommission vom 6. Juli 2012 über die detaillierten Bestimmungen für die Sorgfaltspflichtregelung und die Häufigkeit und Art der Kontrollen der Überwachungsorganisationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen Text von Bedeutung für den EWR [DVO (EU) 607/2012]
 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 363/2012 der Kommission vom 23. Februar 2012 zu den Verfahrensvorschriften für die Anerkennung und den Entzug der Anerkennung von Überwachungsorganisationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen Text von Bedeutung für den EWR [Delegierte VO 363/2012]
 Wikipedia Holzhandelsverordnung.
Ab Ende 2024 stattdessen: die am 23.06.2023 in Kraft getretene und ab 30.12.2024 voll anwendbare Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (EU-EntwaldungsVO = EUDR = European Deforestation Regulation = EU-Entwaldungsverordnung = EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten). Deforestation heißt: Entwaldung, Abholzung, Kahlschlag, Waldzerstörung. Die EU-Holzhandelsverordnung tritt dann außer Kraft.
 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BDE): Seite mit Erklärvideo.
§ 1 HolzSiG lautet: „Der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt) obliegt die Durchführung dieses Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und der in Absatz 1 bezeichneten Rechtsakte im Hinblick auf 1. die Verordnung (EG) Nr. 2173/2005, 2. die Verordnung (EU) Nr. 995/2010, soweit Holz oder Holzprodukte betroffen sind, die aus einem Drittstaat in den EU-Binnenmarkt eingeführt oder aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland verbracht werden. Im Übrigen obliegt die Durchführung den nach Landesrecht zuständigen Behörden.“ Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat ihren Sitz in Bonn.
Das Online-Portal „Entwaldungsfreie Lieferketten -- Aktiv für mehr Nachhaltigkeit!" (Elan!) wird umgesetzt von Global Nature Fund (GNF), Kaiser-Friedrich-Straße 11, 53113 Bonn, und OroVerde – Die Tropenwaldstiftung, Burbacher Straße 81, 53129 Bonn.
 
 
c)
 Verordnung (EU) 2017/821 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten [EU-KonfliktmineralienVO = EU-Konfliktmineralienverordnung]
 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (Mineralische-Rohstoffe-Sorgfaltspflichten-GesetzMinRohSorgG)
 Zuständige Behörde: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) mit Sitz in Hannover.
 OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Dritte Ausgabe.
  Wikipedia Konfliktrohstoff.
§ 2 MinRohSorgG lautet: „Zuständige Behörde im Sinne des Artikels 10 der Verordnung (EU) 2017/821 ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Bundesanstalt)." Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat ihren Sitz in Hannover.
 
 
d)
 Künftig wird sicherlich auch das Verpackungsrecht in eine einheitliche europäische Verordnung aufgenommen werden. In Deutschland gilt das Verpackungsgesetz (VerpackG). Die behördenähnliche Stelle ist Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (Zentrale Stelle) mit Sitz in Osnabrück.
 
 
Links:
Forum Nachhaltiges Palmöl e.V. (FONAP)
 
 
Offenbach am Main, 12.03.2024
 
Copyright obiges Foto: pixabay.com/de